Mein Angebot

Übersetzerin und Dolmetscherin für Recht, Wirtschaft und Sport
Eine fundierte Ausbildung und viel Wissen und Erfahrung im juristischen,
wirtschaftlichen und sportlichen Bereich – sowohl in Österreich als auch in der Slowakei – bilden die Basis meiner Tätigkeit.
Mein Angebot für Sie:

Beglaubigte und unbeglaubigte Übersetzungen Slowakisch-Deutsch
Als gerichtlich beeidete Dolmetscherin und Übersetzerin biete ich Ihnen beglaubigte sowie unbeglaubigte Übersetzungen Slowakisch-Deutsch von:
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Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen, etc.)
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Behördlichen und gerichtlichen Unterlagen (Urteil, Bescheid, etc.)
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Unternehmensunterlagen (Verträge, Jahresabschluss, Firmenbuchauszug, etc.)

Gerichtsdolmetscherin für Slowakisch-Deutsch
Als Gerichtsdolmetscherin bin ich bei Terminen bei Gericht oder Behörden, beim Standesamt oder bei Verhandlungen für Sie da. Meine Sprachkenntnisse und meine universitäre Ausbildung und Berufserfahrung im Rechtswesen bilden dabei die Basis für eine gelungene Kommunikation.

Übersetzungen in allen Sprachen und Fachgebieten
Nicht beglaubigt übersetze ich für Sie auch aus dem Englischen und Tschechischen.
Im Laufe meiner Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin habe ich mir kontinuierlich ein globales Netzwerk aus freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern mit umfassenden Sprachkenntnissen und langjähriger Praxis aufgebaut. Dies erlaubt mir daher auch Übersetzungen und Dolmetschen in allen Sprachen und Fachgebieten anzubieten.
Damit die Übersetzung die Präzision, Qualität und vor allem dieselbe Botschaft wie das Original widerspiegelt, arbeite ich ausschließlich mit Muttersprachlern.
Nicht nur die perfekte Beherrschung der Zielsprache, sondern auch das Verständnis für die Kultur des Ziellandes sind ausschlaggebend für gelungene Übersetzungen.
Vier-Augen-Prinzip für Qualität
Um eine fehlerfreie und gut lesbare Übersetzung liefern zu können, biete ich als Bestandteil des Qualitätsmanagements zudem das Vier-Augen-Prinzip, da vier Augen stets mehr sehen als zwei.
Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Ihre Dokumente werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre vorherige Einwilligung nicht an Dritte übermittelt. Für die Einhaltung der Schweigepflicht kann nach Bedarf auch eine schriftliche Erklärung abgegeben werden.